Was kostet es, wenn mein Kind zur Freien Schule Mölln geht?

Die Eltern erbringen durch regelmäßige, festgelegte Beiträge den Teil der laufenden Schulbetriebskosten, der nicht durch staatliche Zuschüsse ausgeglichen wird (Trägerkosten). Die Festlegung des individuellen Schulgeldes erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Finanzgespräches mit Personen, die vom Vorstand des Trägervereins mit der Führung dieser Gespräche beauftragt sind. 
 

Aufnahmegebühr 

Mit der Aufnahme des Kindes an der Freien Schule Mölln wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 

210 EUR fällig.
 

 

Schulgeld 

Das Schulgeld teilt sich in zwei Hälften, zum einen den Sockelbeitrag und zum anderen den Sozialbeitrag. Der Sockelbeitrag von 100 EUR ist ein Festbetrag, welcher von jeder Familie für jedes Kind gezahlt wird. Der Sozialbeitrag orientiert sich an dem Nettoeinkommen der Eltern (Bedarfsgemeinschaft). Er wird in der Regel auf 5% des Nettokommens, maximal aber auf 165 EUR, festgelegt. Für Geschwisterkinder gibt es eine Ermäßigung des Sozialbeitrags, so dass für weitere Kinder lediglich zwischen 25% und 10% des Sozialbeitrags des 1. Kindes fällig werden. 
Das Aufnahmegremium entscheidet aus pädagogischer Sicht über die Aufnahme der Kinder. Bewusst erst nach der Aufnahme erfolgt ein Finanzgespräch mit den Eltern / Erziehungsberechtigten der aufzunehmenden Schüler. Ziel des Finanzgespräches ist es, das Bewusstsein der Eltern für die Bedeutung des Schulgeldes zu fördern, sie mit dem Verfahren zur Festlegung der Beitragshöhe vertraut zu machen und den Beitrag zur Eigenleistung fest zu vereinbaren, der den finanziellen Möglichkeiten der Eltern entspricht.
Kinder aus Familien, die das Schulgeld nicht aufbringen können, dürfen ebenfalls zu uns kommen – in diesen Fällen ist nach Prüfung eine Ermäßigung möglich. Eine Reduzierung des Beitrages bedarf der Abstimmung mit dem Vorstand. Hierzu bedarf es der Vorlage geeigneter Einkommensnachweise. Als geeignete Nachweise werden Einkommenssteuerbescheide, Gehaltsabrechnungen, Bescheide über den Bezug von Renten, Pensionen, Arbeitslosenunterstützungen, Sozialhilfe etc. angesehen. Es kann ein Antrag auf eine Schulgeldpatenschaft gestellt werden. Änderungen in den Einkommensverhältnissen sind der Verwaltung unaufgefordert mitzuteilen. Die Beitragseinschätzung der Elternhäuser ist auf Anforderung der Verwaltung neu vorzulegen.

 

 

Materialgebühr

Neben dem Elterngeld, das zur Deckung allgemeiner Kosten der Schule verwendet wird, ist eine Materialgebühr zu entrichten. Diese beträgt 210 EUR pro Jahr und kann in 12 Monatsraten in Höhe von 17,50 EUR bezahlt werden. Von dieser Gebühr werden Hefte, Blöckchen, Wachsmalstifte, Buntstifte, Arbeitsmaterial für Mathe und Deutsch, Arbeitsmaterial für Handarbeit, Lesebuch, Wasserfarben, Papier usw. für die Kinder gekauft. 
Kosten für Lehr- und Lernmittel, die nicht in der Materialgebühr enthalten sind oder die von den Eltern selbst beschafft werden, sind nicht in den regulären Beiträgen enthalten. Kosten für Klassenfahrten und persönliche Musikinstrumente sind von den Eltern privat zu tragen. Falls Eltern Klassenkassen einrichten, handelt es sich nicht um eine Schulangelegenheit, sondern um eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Eltern.

 

 

Vereinsbeitrag (freiwillig)

Der Vereinsbeitrag dient der Aufrechterhaltung, der Organisation und der Deckung der Kosten zur Erreichung des Vereinszwecks, sprich der Förderung unserer Schule. Damit wird beispielsweise die Offene Ganztagsschule (OGS) subventioniert, die Kosten rund um den Verein getragen, Kosten für die Unterhaltung des Schulgebäudes. Der Mindestbeitrag beträgt 20 EUR pro Monat.

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